Königlich Bayerischer Hausritterorden vom hl. Hubertus (1444/1708). Miniaturkollane, Anfertigung wohl aus der Zeit der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert, bestehend aus neun "Szenen-", zehn Monogramm- und einem Verschluß-Glied, Ge
DEUTSCHE ORDEN UND EHRENZEICHEN
BAYERN, KURFÜRSTENTUM (BIS 1806) UND KÖNIGREICH (1806-1918) BAYERN
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Von großer Seltenheit. II
Ursprünglich wurde der Hubertus-Orden mit Datum vom 3. November 1444 von Herzog Gerhard II. von Jülich-Berg (ca. 1416/17-1485, reg. seit 1437 als Herzog) zur Erinnerung an den Sieg in der sog. "Hubertus-" Schlacht bei Linnich (am 3. November 1144 - dem Tag des hl. Hubertus) gestiftet. Die ersten Statuten datieren von 1445. Die niederfränkische Devise des Ordens "In traw vast" bedeutet "In Treue fest".
Nachdem das Geschlecht der Herzöge von Jülich-Berg im Jahre 1609 erloschen war, geriet der Orden in Vergessenheit. Erst 100 Jahre später belebte ihn Kurfürst Johann Wilhelm von Pfalz-Neuburg (genannt "Jan Wellem" - 1658-1716, seit 1679 Herzog von Jülich und Berg, seit 1690 Pfalzgraf und Kurfürst von der Pfalz, Reichs-Erzschatzmeister und Herzog von Pfalz-Neuburg) in feierlicher Form am 29. September 1708 in Düsseldorf wieder. Kurfürst Carl Theodor (1724-1799, seit 1742 als Carl IV. Pfalzgraf, Kurfürst von der Pfalz und Herzog von Jülich und Berg, seit 1777 als Carl II. auch Kurfürst von Bayern) bestätigte 1744 den Orden und erweiterte dessen Statuten, wodurch er ein pfälzischer Orden wurde.
Nach seiner Regierungsübernahme 1799 bestätigte Kurfürst Maximilian IV. Joseph (1756-1825, reg. von1795 bis 1797 als Herzog von Pfalz-Zweibrücken, seit 1799 als Kurfürst von Pfalz-Bayern, Herzog von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Pfalz-Neuburg und von Pfalz-Sulzbach und Herzog von Berg, seit 1806 als Maximilian I. Joseph König von Bayern) den Orden durch neue Statuten vom 30. März 1800 für das Kurfürstentum Pfalz-Bayern, und mit Datum vom 19. Mai 1808 erhob er ihn schließlich zum "ersten" (höchsten) Orden des Königreichs Bayern.
Bis zum Ende der Monarchie in Bayern im November 1918 wurde er als höchster bayerischer Orden sowohl an zahlreiche deutsche wie auch europäische Souveräne, Angehörige souveräner Häuser und des Hochadels als auch an zahlreiche verdiente Angehörige des bayerischen Adels verliehen. Da es sich de jure immer um einen Hausorden gehandelt hat (und noch handelt), blieb er von der Abschaffung der Monarchie unbeschadet. Somit wird er bis in die Gegenwart als erster Hausorden (neben dem St. Georgs-Orden) vom königlichen Haus (Wittelsbach-)Bayern durch den jeweiligen Chef des Hauses als Herzog von Bayern und Großmeister des Ordens verliehen.