Kaiserlicher Orden der hl. Anna [Имперáторский орден Святой Анньі]. 3. Modell (ab 1828), Bruststern (zur 1. und 2. Klasse) für Nichtchristen (ab 1846, in Metall offiziell ab 1854), Anfertigung der Firma Albert Konstantin Keibel zwischen 1882 und 1898
EUROPÄISCHE ORDEN UND EHRENZEICHEN
RUSSLAND, RUSSISCHES REICH (BIS 1917)
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Zweifelsfreies Original-Exemplar von großer Seltenheit! Nach Angaben des Einlieferers hat sein Großvater, ein kaiserlich persischer Minister, diesen Bruststern um 1900 verliehen bekommen. Weitere Bruststerne aus dem Besitz dieses Ministers siehe Kat.-Nr. 1329, 1337, 1346, 1362, 1363, 1365, 1370 und 1378.
Albert Konstantin Keibel (1854-1910) trat laut Tammann (in TRP S. 31) 1874 in das Geschäft seines Vaters Julius "Ivan" Eduard Keibel (1825-1882) ein und hat es nach dessen Tod 1882 übernommen. Von 1882 bis 1905 hatte er als offizieller Ordensjuwelier einen Exklusiv-Vertrag mit dem Ordenskapitel. Da dieser Vertrag 1905 nicht erneuert wurde, lieferte er dorthin nur bis 1905. Laut Sergey Lewin, dem Experten des Staatlichen Historischen Museums in Moskau, maßen die Bruststerne der Fabrikation Albert Keibels stets unter 90 mm im Durchmesser, diejenigen aus der Herstellung seines Sohnes Albert stets über 90 mm.
Der Orden wurde als einklassiger am 14. Februar 1735 von Carl Friedrich Herzog von Holstein-Gottorp (1700-1739, reg. seit 1702) zum Gedenken an seine verstorbene Gemahlin Anna Petrowna (1708-1728), die älteste Tochter des russischen Kaisers Peters I. "des Großen" (1672-1725, reg. seit 1682 als Zar, seit 1721 als Kaiser), gestiftet (1. Modell). Er wurde der heiligen Anna, die in einigen apokryphen Evangelien als Mutter der Gottesmutter Maria genannt ist, gewidmet. "Auf dem Erbweg" gelangte er über Carl Friedrichs Sohn Herzog Carl Peter Friedrich von Holstein-Gottorp, dem späteren Kaiser Peter III. (1728-1762, Kaiser 1762)), Gemahl Kaiserin Katharinas II. "der Großen" (1729-1796, reg. Kaiserin seit 1762), nach Russland, wo er auch nach dem Verzicht Katharinas II. (für ihren Sohn Paul) auf das Herzogtum Holstein-Gottorp im Jahr 1773 verblieb.
Mit der Approbation neuer Ordensstatuten durch Kaiser Paul I. Petrowitsch (1754-1801, reg. seit 1796) am 5. April 1797, dem Tag seiner Krönung, wurde er als erst von nun an russischer Orden auf drei Klassen erweitert (2. Modell). Seit dem 16. August 1804 konnten nach einer jeweiligen persönlichen Entscheidung des Kaisers Ritter des St. Andreas-Ordens, die den St. Annen-Orden noch nicht erhalten hatten, diesen gleichzeitig mit jenem erhalten. Im September 1815 wurde die bisherige 3. Klasse (der bereits mit Ukas vom 12. November 1796 gestiftete St. Annen-Säbel) in die 4. Klasse umgewandelt, und ein Kreuz 3. Klasse gestiftet. Aus der 4. Klasse, dem St. Annen-Säbel, der als Auszeichnung für 20 Dienstjahre von Unteroffizieren und Mannschaften gedacht war, der später aber auch als Tapferkeits-Auszeichnung verwendet wurde, ging später das St. Annen-Ehrenzeichen hervor.
1828 wurde die Gestaltung der Insignien verändert (3. Modell) und mit Ukas Kaiser Nikolaus I. Pawlowitsch (1796-1855, reg. seit 1825) vom 6. Juni 1828 erhielt die dritte Klasse für Militärverdienst eine auf dem Band angebrachte Schleife. Mit den neuen Statuten von 1829 wurde in der 1. und 2. Klasse als besonderer Gnadenerweis die Krone über dem Kreuz eingeführt (verliehen bis 1874). Am 9. August 1844 wurden die Kleinode und am 27. Oktober 1846 die Bruststerne für Nichtchristen genehmigt. Am 22. Juli 1845 erhielt der Orden neue Statuten. 1854 wurde die Verleihung von Bruststernen in Metall offiziell genehmigt. Mit kaiserlichem Ukas Kaiser Alexander II. Nikolajewitsch (1818-1881, reg. seit 1855) vom 5. August 1855 wurden gekreuzte Schwerter auf den Insignien für Verleihungen "für Tapferkeit im Kampf" genehmigt.
Zwar hörte mit dem Untergang des Kaisertums 1917 auch der Orden auf zu bestehen, wurde aber während des Bürgerkrieges von einigen Generälen der sog. "Weißen Armee" bis in die frühen 20er Jahre weiter verliehen.
RRR II