Friedrich Franz-Kreuz (1917) Buntmetall vergoldet, am alten Pentagonalband. OEK22 1328.
DIE SAMMLUNG PETER GROCH - TEIL 3
Deutschland, HERZOGTUM (BIS 1815) UND GROSSHERZOGTUM (1815-1918) MECKLENBURG-SCHWERIN
Back to the list
II
Laut Volle (in VWK S. 61) erfolgten 869 Verleihungen des Kreuzes an Männer und 246 an Frauen, also insgesamt 1.115 Verleihungen.
Gestiftet wurde es von Großherzog Friedrich Franz IV. (1882-1945, von 1887/1901 bis 1918). § 2 der Statuten vom 1. August 1917 gibt die Verleihungsgründe an wie folgt: "Das Kreuz soll an Männer und Frauen ohne Rücksicht auf Rang und Stand verliehen werden als Anerkennung für besonders verdienstliche Leistungen auf dem Gebiet des Kriegsverdienstes in der Heimat sowie überhaupt für hervorragende im vaterländischen oder gemeinnützigen Interesse geleistete Dienste. Insbesondere soll es verliehen werden für die bei Behörden und behördlichen Einrichtungen, im Dienste des Roten Kreuzes, in der kriegswirtschaftlichen Organisation, in der Land- oder Forstwirtschaft sowie in sonstigen Berufen und Betrieben oder durch private Tätigkeit dem Heere oder der Marine und deren Angehörigen, der militärischen Ausbildung der Jugend, der Volksernährung oder der Linderung von Notständen unmittelbar oder mittelbar geleisteten Dienst."