Herzoglich Sachsen-Ernestinischer Hausorden. Verdienstmedaille, 3. Modell (mit dem Portrait Herzog Carl Eduards - 1905-1935), 2. Ausgabe (ohne Stempelschneider-Zeichen - ab 1914), Goldene Verdienstmedaille mit Schwertern, Silber vergoldet, Vergoldung
DIE SAMMLUNG PETER GROCH - TEIL 3
Deutschland, HERZOGTUM SACHSEN-COBURG UND GOTHA (1826-1918)
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II
Volle nennt (in VWK S. 104) für 1914 nur 24 Verleihungen der Goldenen Verdienstmedaille mit Schwertern unter Berufung auf Hans (in HA). Lundström und Krause (in SA22 S. 109 ff.) führen insgesamt 838 Verleihungen namentlich auf, ohne Spezifizierungen für die jeweiligen Jahreszahlen auf der Bandspange. Nimmergut nennt (in NI3 S. 1489, Nr. 3624) 24 Verleihungen. Hans nennt (in HA S. 35) ebenfalls 24 Verleihungen; Klenau (in einem unveröffentlichten Manuskript) insgesamt 509 Verleihungen (53 für 1914, 201 für 1915 und 245 für 1916) der Goldenen Medaille mit Schwertern.
Die von Hans (in HA S. 35) genannten Verleihungszahlen für die Schwerterspangen berücksichtigen diejenigen mit zwei Jahreszahlen, also mit "1914/5", "1914/6", "1914/7" und "1914/8" nicht ausdrücklich, so daß davon auszugehen ist, daß diese, auch aufgrund der Höhe der Zahlen, in den Angaben für "1915", "1916", "1917" und "1918" mit enthalten sind. Da jedoch bei der Silbernen Medaille mit Schwertern und Jahreszahlen auch das Jahr "1919" genannt ist und es definitiv keine Spange mit dieser Jahresangabe gibt, ist wiederum davon auszugehen, daß sich die bei Hans genannten Jahreszahlen eben nicht auf die Spangen beziehen, sondern auf die Jahre, in denen diese Verleihungen erfolgten. Nimmergut berücksichtigt bei seinen Angaben diese Problematik nicht, wohingegen Volle (in VWK S. 104) darauf eingeht. Insofern können Hans' Angaben nur für "1914" authentisch sein, für die folgenden Jahre jedoch nicht, da nicht angegeben ist, wie viele davon sich auf welche Schwerterspangen beziehen.
Für die Originalität der Vergoldungen der Medaille und der Bandspange kann keine Garantie übernommen werden! [There is no warranty for the originality of the gilding of medal and bar!]