Königlich Bayerischer Hausritterorden vom hl. Hubertus. Kleinod in der Trageweise am Schulterband (mit Krone - wohl ab 1812), Anfertigung eines nicht identifizierten Herstellers in Paris zwischen 1819 und 1838, 120,6 (einschließlich starrer Ring
BEDEUTENDE ORDEN UND EHRENZEICHEN AUS ALLER WELT
Deutschland , KURFÜRSTENTUM (BIS 1806) UND KÖNIGREICH (1806-1918) BAYERN
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In dieser frühen Anfertigung von außerordentlichen Seltenheit. Weder Klenau (in GK2 S. II-78 ff.) noch Klingbeil und Thies (in KB1 S. 74 ff.) bilden diesen Typ ab. Dieser Typ des Kleinodes ist vor allem erkennbar an der besonderen Gestaltung der sog. "Hubertus-Szene", die in bestimmten Details von der aller anderen veröffentlichten Exemplare abweicht. Und exakt das hier angebotene Exemplar ist eindeutig an der besonderen (gerafften) Verarbeitung des Querbandes des Schulterbandes (für die Aufhängung des Kleinods) zu identifizieren.
In der 44. Auktion der Firma Hermann Historica oHG in München am 17. Mai 2003, in der es auch Titelstück war, wurde exakt dieses Kleinod mit Schulterband im Etui unter Kat.-Nr. 839 zum Schätzpreis (=Ausruf) von € 15.000,00 plus 20 % Aufgeld angeboten, jedoch nicht während der Auktion zugeschlagen. Als nicht beweisbare Provenienz war seinerzeit angegeben "Das vorliegende Stück wurde einem österreichischen Erzherzog verliehen . . .". Die Firma benutzte dieses Kleinod am Schulterband mit Etui über mehrere Jahre als "Werbeobjekt" in ihrer allgemeinen Firmenwerbung.
Nach vertraulicher (jedoch nicht beweisbarer!) Aussage des damaligen Verkäufers stammt dieses Exemplar aus dem teilweise auf den Markt gelangten Nachlaß der Könige Ernst August (1771-1851 - Ernest Augustus, 1st Duke of Cumberland and Teviotdale, KG, KP, GCB, GCH, reg. seit 1837 als König Ernst August von Hannover) und Georg V. (1819-1878, reg. von 1851 bis 1866) von Hannover, und des hannoverschen Kronprinzen Ernst August (1845-1923, 3rd Duke of Cumberland). Ernst August, 1st Duke of Cumberland and Teviotdale, erhielt laut Lais (in LAI S. 57) den Orden am 20. März 1826 (was hinsichtlich des Herstellungs-Zeitraums passen würde), König Georg V. von Hannover kurz nach seiner Thronbesteigung (18. November 1851) am 31. Januar 1852 (wobei es sich in diesem Fall um die zweite Verleihung eines nach dem Tod des ersten Beliehenen zurückgegebenen Exemplars handeln müßte).
Ursprünglich wurde der Hubertus-Orden mit Datum vom 3. November 1444 von Herzog Gerhard II. von Jülich-Berg (ca. 1416/17-1485, reg. seit 1437 als Herzog) zur Erinnerung an den Sieg in der sog. "Hubertus-" Schlacht bei Linnich (am 3. November 1144 - dem Tag des hl. Hubertus) gestiftet. Die ersten Statuten datieren von 1445. Die niederfränkische Devise des Ordens "In traw vast" bedeutet "In Treue fest".
Nachdem das Geschlecht der Herzöge von Jülich-Berg im Jahre 1609 erloschen war, geriet der Orden in Vergessenheit. Erst 100 Jahre später belebte ihn Kurfürst Johann Wilhelm von Pfalz-Neuburg (genannt "Jan Wellem" - 1658-1716, seit 1679 Herzog von Jülich und Berg, seit 1690 Pfalzgraf und Kurfürst von der Pfalz, Reichs-Erzschatzmeister und Herzog von Pfalz-Neuburg) in feierlicher Form am 29. September 1708 in Düsseldorf wieder. Kurfürst Carl Theodor (1724-1799, seit 1742 als Carl IV. Pfalzgraf, Kurfürst von der Pfalz und Herzog von Jülich und Berg, seit 1777 als Carl II. auch Kurfürst von Bayern) bestätigte 1744 den Orden und erweiterte dessen Statuten, wodurch er ein pfälzischer Orden wurde.
Nach seiner Regierungsübernahme 1799 bestätigte Kurfürst Maximilian IV. Joseph (1756-1825, reg. von1795 bis 1797 als Herzog von Pfalz-Zweibrücken, seit 1799 als Kurfürst von Pfalz-Bayern, Herzog von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Pfalz-Neuburg und von Pfalz-Sulzbach und Herzog von Berg, seit 1806 als Maximilian I. Joseph König von Bayern) den Orden durch neue Statuten vom 30. März 1800 für das Kurfürstentum Pfalz-Bayern, und mit Datum vom 19. Mai 1808 erhob er ihn schließlich zum "ersten" (höchsten) Orden des Königreichs Bayern.
Bis zum Ende der Monarchie in Bayern im November 1918 wurde er als höchster bayerischer Orden sowohl an zahlreiche deutsche wie auch europäische Souveräne, Angehörige souveräner Häuser und des Hochadels als auch an zahlreiche verdiente Angehörige des bayerischen Adels verliehen. Da es sich de jure immer um einen Hausorden gehandelt hat (und noch handelt), blieb er von der Abschaffung der Monarchie unbeschadet. Somit wird er bis in die Gegenwart als erster Hausorden (neben dem St. Georgs-Orden) vom königlichen Haus (Wittelsbach-)Bayern durch den jeweiligen Chef des Hauses als Herzog von Bayern und Großmeister des Ordens verliehen.
Wie schon im Königreich unterliegen seine Insignien einer sehr streng überwachten Rückgabepflicht.