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Gustav III., 1771-1792. Goldmedaille zu 30 Dukaten 1772, Hildebrand II, S. 155, 22 a.

EUROPEAN COINS AND MEDALS
SCHWEDEN, KÖNIGREICH

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Lot number 21






Estimated price: 15,000.00 €
Hammer-price / sale price: 32,000.00 €


Gustav III. 1771-1792.
Goldmedaille zu 30 Dukaten 1772, unsigniert, von Gustaf Ljungberger, auf die einstimmige Annahme der neuen Regierungsform Gustavs III. durch die Reichsstände am 21. August 1772. LIBERTAS - MANENS Û Libertas steht halbl. mit erhobener Rechten und dem Stab mit Freiheitshut in der Linken, der linke Arm ruht auf einer Säule, auf der das mit vier Siegeln verschlossene Buch mit den neuen Gesetzten liegt, im Abschnitt: PROSCRIPTA / LICENTIA Û//GUSTAVO III Û / SV Û G Û V Û Q Û REGI / FORMA REGIMINIS / QVAE ANTIQVA FUERAT / AB ORDD Û R Û REDDITA / A Û MDCCLXXII Û D Û XXI Û AUG Û / ET IISDEM ROGANTIBUS / FUNDATAR QVIRTIS / NUMMO INSCRIPTA / MEMORIA Û. 56,94 mm; 104,22 g.
Hildebrand II, S. 155, 22 a.

GOLD. Von größter Seltenheit. Prachtexemplar mit herrlicher Goldtönung. Vorzüglich-Stempelglanz

Exemplar der Sammlung Gunnar Ekström.

Exemplar der Slg. Großherzog Friedrich August von Oldenburg, Auktion Riechmann & Co. 26, Halle/Saale 1924, Nr. 63 ("Kungens gåva"). - Siehe die Anmerkung zu Nr. 19.

Exemplar der Slg. Gunnar Ekström, Teil 8, Auktion Bjarne Ahlström 35, Stockholm 1987, Nr. 497 (zuvor erworben 1950 von Hermann Rosenberg, Firma Adolph Hess AG, Luzern, aus der Slg. Virgil Brand, Chicago).

Gustav III. wollte die Beschränkung der königlichen Kompetenzen, die unter seinem Vater Adolf Friedrich einen Höhepunkt erreicht hatte, nicht länger hinnehmen und beschloß mit Teilen des schwedischen Adels einen "Staatsstreich von oben". Am 19. August 1772 ließ er von seiner Leibgarde den Treueeid ablegen und setzte dann den schwedischen Reichsrat fest. Dann ritt er in die Stadt, ließ sich von allen Regimentern Treue schwören und stellte an den strategisch wichtigen Stellen der Stadt Wachen auf. Am nächsten Tag legten auch die Bürgerschaft und die Reichsstände den Treueeid ab. Gustav III. verkündete die neue Regierungsordnung, mit der die Rechte des Reichstages eingeschränkt wurden. Der Reichstag behielt zwar das Steuerbewilligungsrecht und zum Teil die Legislative, wurde aber von nun an nur noch vom König, der auch die Regierung führte, einberufen.