Johann Casimir und Johann Ernst, 1572-1633. 2 Dukaten 1610, Coburg. 5.93 g. Fb. 2941; Grasser 105 (dieses Exemplar); Kozinowski/Otto/Ruß 97 (dieses Exemplar dort erwähnt).
GERMAN COINS AND MEDALS
SACHSEN, SACHSEN-COBURG-EISENACH, HERZOGTUM
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2 Dukaten 1610, Coburg. 5.93 g.
Fb. 2941; Grasser 105 (dieses Exemplar); Kozinowski/Otto/Ruß 97 (dieses Exemplar dort erwähnt).
GOLD. Von allergrößter Seltenheit, wohl Unikum. Broschierspuren, Felder der Vorderseite min. berieben, sehr schön
Exemplar der westfälischen Privatsammlung „Mehrfachportraits auf Münzen und Medaillen".
Exemplar der Liste Münzen & Medaillen AG 254, Mai 1965, Nr. 65 und der Slg. Geiger, Auktion Lanz 17, München 1979, Nr. 47.
Johann Friedrich II. der Vater der Brüder Friedrich, Johann Casimir und Johann Ernst, starb nach 22jähriger Haft als kaiserlicher Gefangener 1595. Da die Prinzen noch minderjährig waren, führte zunächst ihr Onkel, Herzog Johann von Sachsen-Weimar, die Regierung über die gesamten Länder des ernestinischen Hauses. Auf dem Reichstag in Speyer bewilligte dann der Kaiser 1570, nach der dringenden Fürsprache mehrerer Reichsfürsten, die Wiedereinsetzung der drei kleinen Prinzen in ihre väterlichen Besitzungen; gleichzeitig wurden die drei weltlichen Kurfürsten von der Pfalz, von Sachsen und von Brandenburg zu Vormündern bestellt. Die endgültige Teilung des Landes zwischen Herzog Johann Wilhelm und seinen Neffen verzögerte sich aber bis zum 6. November 1572. An diesem Tag wurde sie unter Mitwirkung einer aus kaiserlichen Räten sowie dem Landgrafen von Hessen und dem Markgrafen von Brandenburg bestehenden kaiserlichen Komission in Erfurt durchgeführt. Bei dieser Teilung behielt Herzog Johann Wilhelm die Ämter und Städte: Weimar, Jena, Leuchtenburg, Altenburg, Eisenberg, Bürgel, Dornburg, Camburg, Roda, Saalfeld, Capellendorf, Ringleben, Ichtershausen, Wachsenburg, Georgental, Schwarzwald, Reinhardsbrunn, die Hälfte vom Gebiet und Schutzgeld in Erfurt. Die Brüder dagegen, ihr älterer Bruder Friedrich war bereits vor der Teilung gestorben, erhielten folgende Ämter und Städte: Coburg, Heldburg, Eisfeld, Römhild, Lichtenberg, Veilsdorf, Sonnefeld, Sonneberg, Salzungen, Allendorf, Gerstungen, Breitenbach, Treffurt, Kreuzburg, Eisenach, Tenneberg, Gotha und das halbe Geleit und Schutzgeld in Erfurt sowie mehrere andere kleine Flecken und Dörfer. Am 5. Dezember 1572 zogen die Prinzen Johann Casimir und Johann Ernst in Coburg, der Residenzstadt des neugeschaffenen Fürstentums Sachsen-Coburg, ein. Nicht lange nach Abschluß des Erfurter Teilungsvertrages verstarb 1573 auch ihr Onkel, Herzog Johann Wilhelm von Sachsen-Weimar. Er hinterließ zwei noch unmündige Söhne, Friedrich Wilhelm und Johann, von welchem der eine Stifter der Altenburgischen Linie, der zweite Stifter des neuen Weimarischen Hauses wurde. Kurfürst August von Sachsen übernahm im Jahre 1573 die Vormundschaft über die vier unmündigen Prinzen und behielt sie bis zu seinem Tode im Jahre 1586. Nach dem Tode seines Vormunds übernahm Johann Casimir selbst die Regierung und führte sie zunächst auch im Namen seines Bruders, bis dieser schließlich so dringend auf einer Länderteilung beharrte, daß im Jahre 1596 eine Erbteilung vorgenommen wurde. Johann Ernst erhielt verschiedene Ämter mit der landesfürstlichen Hoheit als besonderes Fürstentum (Sachsen-Eisenach), während die anderen fränkischen, osterländischen und thüringischen Ämter im Besitz von Johann Casimir blieben (Sachsen-Coburg). Dieser Teilungsvertrag wurde von Kaiser Rudolf II. 1597 bestätigt. Johann Ernst wählte darauf Eisenach zu seiner Residenz, Johann Casimir aber regierte in Coburg. Die Münzprägung blieb weiter gemeinschaftlich.