Lothar Franz von Schönborn, 1695-1729. Silbermedaille o. J. (1712), Slg. Walther 462; Forster 851; Slg. Pick I (Auktion Dr. Busso Peus Nachf. 405) -; Heller 316.
GERMAN COINS AND MEDALS
MAINZ, ERZBISTUM
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Silbermedaille o. J. (1712), von P. H. Müller, auf 200-Jahrfeier der Kreisverfassung von 1512. Brustbild r. in geistlichem Ornat//Auf verziertem Fuß ein aus 10 Reifen gebildeter Globus, darüber zwei ineinandergreifende Hände mit Ölzweig, oben gekrönter Doppeladler. 43,85 mm; 29,50 g.
Slg. Walther 462; Forster 851; Slg. Pick I (Auktion Dr. Busso Peus Nachf. 405) -; Heller 316.
RR Feine Tönung, vorzüglich
Exemplar der Slg. Heinz Beaury, Auktion Fischer 7, Bonn 2022, Nr. 5419.
Wie Hermann Maué nachgewiesen hat (siehe Bericht über seinen Vortrag auf der Jahreshauptversammlung der GIG 2008 in: GN 2008, S. 218 f.), bezieht sich die Medaille nicht auf den Frieden zu Rijswijck, sondern auf die Reichskreise. Eckhart Pick (Die Sprache der Münzen, S. 108 ff.) ist der Auffassung, dass die Medaille das 200jährige Bestehen der Kreisverfassung von 1512 würdigt. Damals wurden aus den bisher sechs Reichskreisen zehn gebildet. Das war ein Ergebnis der Reichsreformdebatte, maßgeblich beeinflusst durch den Mainzer Erzbischof und Kurerzkanzler Berthold von Henneberg (reg. 1484-1504). Ob sich die Jahreszahl 1711 unter der Abbildung der Medaille (GN 2008, S. 219) auf die Zeit der Herstellung oder den Anlass bezieht, ist nicht deutlich. Zwar wurde 1511 die Beständige Wahlkapitulation erstmals Karl V. vorgelegt (siehe Eckhart Pick, Die Bemühungen der Stände um eine beständige Wahlkapitulation und ihr Ergebnis 1711, jur. Diss. Mainz, 1967), doch weisen die 10 Reifen deutlich auf die 1512 reformierte Kreisverfassung hin.