Kaiserlicher Orden der hl. Anna [Имперáторский орден Святой Анньі] (1735/1797). 3. Modell (ab 1828), Kreuz 1. Stufe mit Brillanten, 52,8 x 48,4 mm, 583/000 Gold emailliert, Emaille-Malerei, Silber goldplattiert, besetzt mit 132 Diamantrosen- u
EUROPÄISCHE ORDEN UND EHRENZEICHEN
RUSSLAND, RUSSISCHES REICH (BIS 1917)
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II
Aus der Sammlung eines deutschen Fabrikanten und Geschichtsfreundes.
Exemplar unserer Auktion 346 am 28. Januar 2021, Kat.-Nr. 930.
Trotz des leicht zu reparierenden Bruchs in der Agraffe und der größeren ausgetauschten Diamanten günstig limitiertes Objekt von hervorragender Qualität und optimaler Erscheinung.
Der einklassige Orden wurde am 14. Februar 1735 von Carl Friedrich Herzog von Schleswig-Holstein-Gottorp (1700-1739, reg. seit 1702) zum Gedenken an seine verstorbene Gemahlin Anna Petrowna (1708-1728), der ältesten Tochter Kaiser Peters I. "des Großen" (1672-1725, reg. seit 1682 als Zar, seit 1721 als Kaiser) gestiftet. Er wurde der heiligen Anna gewidmet, die in einigen apokryphen Evangelien als Mutter der Gottesmutter Maria genannt ist.
Auf dem Erbweg gelangte der Orden über Carl Friedrichs Sohn, Herzog Carl Peter Friedrich von Holstein-Gottorp, dem späteren Kaiser Peter III. Fjodorowitsch (1728-1762, Kaiser seit 1762), Gemahl der ihm nachfolgenden Kaiserin Katharina II. "der Großen" (1729-1796, reg. seit 1762), nach Rußland. Dort verblieb er auch nach dem Verzicht Katharinas II. auf das Herzogtum Holstein-Gottorp im Jahr 1773 (für ihren Sohn, den späteren Kaiser Paul (1754-1801, reg. seit 1796)) weiterhin als nicht russischer Orden, der von seinem Großmeister Paul mit Genehmigung Katharinas verliehen wurde.
Mit der Approbation der Statuten der vier russischen Orden durch Kaiser Paul I. am 5. April 1797 wurde er unter die russischen Orden aufgenommen und auf drei Klassen erweitert.
1828 wurde die Gestaltung der Insignien dahingehend verändert, daß die Kreuzarme nun nicht mehr aus roten Glas-Steinen bestanden, sondern transluzid rot auf Avers und Revers emailliert wurden. Als besonderer Gnadenerweis des Kaisers konnten die 1. und die 2. Klasse des Ordens in Brillanten vergeben werden. Mit den neuen Statuten von 1829 wurde in der 1. und 2. Klasse als besonderer Gnadenerweis die Krone über dem Kreuz bzw. über dem Medaillon des Bruststerns eingeführt (so verliehen bis 1874). Ab einem unbekannten Zeitpunkt konnte die 2. Klasse auch mit Bruststern verliehen werden. Gleich den anderen Orden wurden unter Kaiser Nikolaus I. (1796-1855, reg. seit 1825) am 9. August 1844 die Kreuze und am 27. Oktober 1846 die Bruststerne für Nichtchristen genehmigt. Am 22. Juli 1845 erhielt der Orden neue Statuten. 1854 wurde die Verleihung von Bruststernen in Metall offiziell genehmigt. Mit kaiserlichem Ukas Kaiser Alexanders II. (1818-1881, reg. seit 1855) vom 5. August 1855 wurden gekreuzte Schwerter auf den Insignien für Verleihungen für Tapferkeit im Kampf genehmigt.
Zwar wurden mit dem Untergang der Monarchie 1917 auch die offiziellen Verleihungen eingestellt, er wurde aber während des Bürgerkrieges in der 2. und 3. Klasse von einigen Befehlshabern der sog. Weißen Armee bis in die frühen 20er Jahre an Russen und an diese unterstützende ausländische Soldaten, darunter auch Freikorps-Kämpfer, also an ehemalige Kriegsgegner weiter verliehen, weshalb Kreuze 3. Klasse an Ordensschnallen deutscher Weltkriegsveteranen zu finden sind. Oft erhielten diese nur ein Dokument und mußten sich dann die Auszeichnung, meist in Deutschland, selbst beschaffen. Nach dem Ende des Bürgerkriegs wurden keine Verleihungen mehr vorgenommen, womit der Orden aufhörte zu existieren.