Ehrenkreuz der Bundeswehr. Ehrenkreuz der Bundeswehr in Gold in besonderer Ausführung, Buntmetall vergoldet und tlw. lackiert, am Band, an Nadel, zusammen mit Bandschnalle mit Auflage, Buntmetall vergoldet und tlw. lackiert, an Nadel, im goldfarben b
DEUTSCHE ORDEN UND EHRENZEICHEN
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
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II
Das Ehrenkreuz der Bundeswehr in Gold in besonderer Ausführung wurde vom Bundesminister der Verteidigung Franz Josef Jung (geb. 1949) mit „Erlass zur Neufassung des Erlasses über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr“ vom 13. August 2008 für „besonders herausragende Leistungen, insbesondere für hervorragende Einzeltaten soldatischer Pflichterfüllung, unter Gefahr für Leib und Leben“ gestiftet. Nach der Genehmigung durch Bundespräsident Horst Köhler (geb. 1943, Bundespräsident von 2004 bis 2010) mit Erlaß vom 18. September 2008 wurde die Stiftung mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger und Bundesgesetzblatt am 10. Oktober 2008 rechtswirksam. Die erste Verleihung erfolgte wohl am 2. April 2010 an 14 Soldaten der amerikanischen Streitkräfte (158th Aviation Regiment) für deren außergewöhnlich tapferes Verhalten im Afghanistan-Einsatz im April 2010. Laut Brammer (in EBW6 S. 62) wurde das Ehrenzeichen (in besonderen Verleihungsetuis) zwischen 2010 und 2016 nur 144 Mal verliehen.