FRANZ I., 1745-1765.
MÜNZVERORDNUNGEN
RÖMISCH-DEUTSCHES REICH
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FRANZ I. 1745-1765.
Konvolut von Dubletten einiger oben beschriebener Münzmandate, enthaltend: RÖMISCH-DEUTSCHES REICH. Kaiserliches Patent Wien, 27. März 1760, betreffs der Verrufung der minderwertigen Sechsteltaler, 12- und 4-Kreuzer 1755-1757, geprägt zu Altenkirchen unter dem Fürsten Christian Wilhelm Friedrich, Markgraf zu BRANDENBURG-ANSBACH und Graf von SAYN-ALTENKIRCHEN; Doppelseitiger Druck, mittig vertikal gefaltet, mit Kupferstich der verrufenen Münzen. Beigefügt: DTO. Kaiserliches Patent (Aushangblatt), Wien 16. Mai 1760, betreffs der Auf- und Verrufung der seitens des Markgrafen von BRANDENBURG-KULMBACH geprägten geringhaltigen Reichstaler, 2/3-Taler und 1/12 Taler von 1757 und 1758 sowie dessen minderwertigen Sechsteltaler und 1/24-Taler 1757, ferner dessen 1-Kreuzer-Stücke 1753. Einseitiger Druck, mittig vertikal gefaltet. RHEINBUND. Verordnung, Paris, 11. Februar 1808, betreffs der innerhalb der Stadt FRANKFURT weiterhin kursgültig bleibenden "alten kurmainzischen und vormalig Reichsstadt-Frankfurtischen" 1-Kreuzer-Stücke sowie der Devaluierung der fremden "konventionsmäßig" und "unkonventionsmäßig ausgeprägten Kreuzer" auf Hälfte ihres Wertes, d. h. auf 1/2 Kreuzer oder 2 Heller. Zudem Warnung vor Annahmme bereits verrufener, der nicht als Kreuzer geprägten fremden Scheidemünzen, wie z. B. Rappen der SCHWEIZ, Petermännchen von TRIER, 3-Heller-Stücke von WÜRZBURG. Doppelseitig bedrucktes Blatt, 35 x 21,2 cm. Beim Rand der Vs oben wohl als archivalischer Vermerk die handschriftlich in blauem Farbstift aufgetragene Jahrestahl 1808. Etwas fleckig und leicht gebräunt. Dazu: ANONYM. Beidseitig bedruckter mittig vertikal gefalteter Druckbogen (paginiert: S. 13-16) einer unbestimmten umfangreicheren Veröffentlichung (nach 1759) mit Valvationstabellen von seitens diverser Stände auf Reichgebiet geprägten geringhaltigen Silbermünzen aus den Vierziger Jahren des 18. Jahrhunderts bis zum Jahre 1760. Seitenmaß 36,8 x 22,3 cm. (4)
Konvolut von Dubletten einiger oben beschriebener Münzmandate, enthaltend: RÖMISCH-DEUTSCHES REICH. Kaiserliches Patent Wien, 27. März 1760, betreffs der Verrufung der minderwertigen Sechsteltaler, 12- und 4-Kreuzer 1755-1757, geprägt zu Altenkirchen unter dem Fürsten Christian Wilhelm Friedrich, Markgraf zu BRANDENBURG-ANSBACH und Graf von SAYN-ALTENKIRCHEN; Doppelseitiger Druck, mittig vertikal gefaltet, mit Kupferstich der verrufenen Münzen. Beigefügt: DTO. Kaiserliches Patent (Aushangblatt), Wien 16. Mai 1760, betreffs der Auf- und Verrufung der seitens des Markgrafen von BRANDENBURG-KULMBACH geprägten geringhaltigen Reichstaler, 2/3-Taler und 1/12 Taler von 1757 und 1758 sowie dessen minderwertigen Sechsteltaler und 1/24-Taler 1757, ferner dessen 1-Kreuzer-Stücke 1753. Einseitiger Druck, mittig vertikal gefaltet. RHEINBUND. Verordnung, Paris, 11. Februar 1808, betreffs der innerhalb der Stadt FRANKFURT weiterhin kursgültig bleibenden "alten kurmainzischen und vormalig Reichsstadt-Frankfurtischen" 1-Kreuzer-Stücke sowie der Devaluierung der fremden "konventionsmäßig" und "unkonventionsmäßig ausgeprägten Kreuzer" auf Hälfte ihres Wertes, d. h. auf 1/2 Kreuzer oder 2 Heller. Zudem Warnung vor Annahmme bereits verrufener, der nicht als Kreuzer geprägten fremden Scheidemünzen, wie z. B. Rappen der SCHWEIZ, Petermännchen von TRIER, 3-Heller-Stücke von WÜRZBURG. Doppelseitig bedrucktes Blatt, 35 x 21,2 cm. Beim Rand der Vs oben wohl als archivalischer Vermerk die handschriftlich in blauem Farbstift aufgetragene Jahrestahl 1808. Etwas fleckig und leicht gebräunt. Dazu: ANONYM. Beidseitig bedruckter mittig vertikal gefalteter Druckbogen (paginiert: S. 13-16) einer unbestimmten umfangreicheren Veröffentlichung (nach 1759) mit Valvationstabellen von seitens diverser Stände auf Reichgebiet geprägten geringhaltigen Silbermünzen aus den Vierziger Jahren des 18. Jahrhunderts bis zum Jahre 1760. Seitenmaß 36,8 x 22,3 cm. (4)