Ordensinsignien. Familiarenkreuz des Deutschen Ordens (1965), Anfertigung der Firma Rothe in Wien, Silber vergoldet und emailliert, am langen, nicht konfektionierten Halsband-Abschnitt, zusammen mit Miniatur, am Bändchen mit Nadel und Knopfloch-
EUROPÄISCHE ORDEN UND EHRENZEICHEN
ÖSTERREICH, ORDEN DER DEUTSCHEN BRÜDER VOM HOSPITAL UNSERER LIEBEN FRAU ZU JERUSALEM BZW. HOHER DEUTSCHER RITTERORDEN
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II
In Anlehnung an das an das 1871 errichtete und nach dem Ende der Monarchie 1923 untergegangene Marianerinstitut beschloß das Generalkapitel des Deutschen Ordens 1948, daß die Gewinnung von Familiaren in größerer Zahl erstrebenswert sei. Daher erließ der Deutsche Orden 1956 erstmals ein Statut auf ordensrechtlicher Grundlage für die Familiaren. Die damit umrissenen Bestrebungen des Deutschen Ordens schlugen sich nieder in dem vom 15. Juli 1951 bis zum 31. Dezember 1958 kirchenrechtlich geduldeten, aber nie kirchenrechtlich bestätigten Konvent Untermain der Marianer des Deutschen Ordens. Die päpstliche Approbation des Familiareninstituts erfolgte im Jahre 1965.