Joachim II., 1535-1571. Vierfacher Dreier 1562, Berlin. Bahrf. 404.
GERMAN COINS AND MEDALS
BRANDENBURG-PREUSSEN, BRANDENBURG, MARKGRAFSCHAFT, SEIT DEM 14. JAHRHUNDERT KURFÜRSTENTUM
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Vierfacher Dreier 1562, Berlin. Geprägt 1569 mit den Stempeln des Dreiers 1562, anläßlich der Mitbelehnung Joachims II. mit dem Herzogtum Preußen. 4,10 g.
Bahrf. 404.
RR Hübsche Patina, min. Henkelspur, sehr schön
Dieses Stück wurde im Jahr 1569 mit den Stempeln des Dreiers 1562 geprägt. Anlaß war ein bedeutendes und für die weitere Entwicklung des Staates Brandenburg (-Preußen) wesentliches Ereignis: Die Mitbelehnung Joachims II. mit dem Herzogtum Preußen durch seinen Schwager, den polnischen König Sigismund II. August. Nach dem Tod Herzog Albrechts von Preußen (siehe Nr. 3145 ff.) an der Pest im Jahr 1568 folgte sein 14jähriger Sohn Albrecht Friedrich nach und wurde vom polnischen König auf dem Lubliner Reichstag belehnt. Gleichzeitig wurden Markgraf Georg Friedrich von Ansbach und eben Kurfürst Joachim II. mitbelehnt. Als sich Albrecht Friedrich später durch psychische Probleme als regierungsunfähig erwies, wurde das Herzogtum Preußen seit 1577 durch Markgraf Georg Friedrich (siehe Nr. 3153) und nach dessen Tod 1603 durch Kurfürst Joachim Friedrich (den Enkel Joachims II.) und nach dessen Tod 1608 wiederum durch dessen Sohn, Kurfürst Johann Sigismund verwaltet. Nach dem Tod des schließlich geistig völlig verwirrten Herzogs Albrecht Friedrich im Jahr 1618 folgte Kurfürst Johann Sigismund in seinem letzten Lebensjahr als Herzog von Preußen nach und das Herzogtum Preußen fiel für immer an die brandenburgische Linie der Hohenzollern. Im Jahr 1657 verzichtete schließlich der polnische König Johann Kasimir auf die Lehnsherrschaft, und Friedrich Wilhelm, der Große Kurfürst, erlangte die vollständige Souveränität im Herzogtum Preußen (siehe Nr. 2963 ff.). Über die Feierlichkeiten zur Mitbelehnung Joachims II. mit dem Herzogtum Preußen berichtete der Chronist Andreas Angelus (1561-1598) folgendes: "Und als man seiner C. F. G. die preussische fahne zugeschickt, hat der daruff lassen groschen schlahen, die zwar in circumferentia nicht grösser sindt, als andere dreyer, deren vier einen silbergroschen gelten, aber doch sindt sie viel dicker und gelten so viel als sonst ein silbergroschen. Auff der einen seiten steht ein scepter, auff der anderen ein adeler".